Rechtliche Vorschriften

Artenschutz und Schnittzeitpunkt

Dass die Baumpflege Hand in Hand mit der Natur arbeiten sollte, ist selbstverständlich. Unsere Arbeit soll andere Lebewesen so wenig wie möglich stören.

Zur aktuellen Rechtslage sind aber immer wieder auch von öffentlicher Stelle her viele Gerüchte im Umlauf.

Das Bundesnaturschutzgesetz §39 regelt die Situation mehr oder weniger eindeutig. So ist es durchaus erlaubt, unter bestimmten Umständen auch zwischen 01. März und 30. September Bäume zu fällen. Sollte dies z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sein, kann man in Abstimmung mit den Behörden und nach vorheriger Artenschutzuntersuchung die Freigabe für Fällungen erhalten. Auch Ausnahmen wie der Forst oder gärtnerisch genutzte Flächen sind im Gesetz vorgesehen.

Weiterhin zulässig sind „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“. Somit versuchen wir natürlich unsere Arbeiten so zu planen, Fällungen vorwiegend im Winter und Pflegeschnitte im Sommer durchzuführen.

Aber auch im Winter dürfen wir nicht ohne Rücksicht einfach fällen und roden. So sind ganzjährig z.B. Fledermausquartiere oder Eichhörnchenkobel genauso zu beachten wie brütende Vögel im Sommer.

Mithilfe einer Drohne kann unkompliziert kontrolliert werden, ob in Nestern aktuell gebrütet wird. Sollte in Bäumen gebrütet werden, wird der Arbeitseinsatz auf einen späteren Termin verschoben.

Gerne beraten ich Sie zu geeigneten Schnittzeitpunkten, führe Artenschutzrechtliche Kontrollen durch und spreche mit den zuständigen Naturschutzbehörden.

Baumschutzsatzungen

Einige Städte und Gemeinden haben zusätzlich sogenannte Baumschutzsatzungen. Diese regeln, welche Maßnahmen an welchen Baumarten genehmigt werden müssen. Auch hier helfen ich gerne beim Beantragen der geplanten Maßnahmen.

Baumschutzsatzung der Stadt Eichstätt https://www.eichstaett.de/ortsrecht-verordnungen/

Baumschutzsatzung der Stadt Ingolstadt https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/B%C3%A4ume-in-Ingolstadt/

Baumschutzsatzung der Stadt Neuburg https://www.neuburg-donau.de/rathaus/aufgaben-und-dienstleistungen/baumschutz-und-gruenordnung_id3037#collapse-field-files

Baumschutzsatzung der Stadt Neumarkt https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aemter-und-dienstleistungen/wo-erledige-ich-was/baumschutzverordnung/